Projektauswahlkriterien für eine Projektförderung aus dem Grundbudget, Leuchtturmprojekt, Health-Check, ländlicher Wegebau und Fischwirtschaftsgebiete
Grundanforderungen zur Förderfähigkeit für alle Maßnahmen
- Das Projekt muss in Übereinstimmung mit den Regeln des Zukunftsprogramms ländlicher Raum sowie der Gesetzgebung der Europäischen Union und des Bundesrepublik sein. Zusätzlich gelten die Regeln der Richtlinie für die integrierte ländliche Entwicklung in der jeweils gültige Fassung. Das Projekt muss den Publizitätsvorschriften entsprechen.
- Das Projekt darf keine andere europäische Förderung für dieselben Projektaktivitäten erhalten.
- Das Projekt darf keine Pflichtaufgabe des Projektträgers darstellen.
- Das Projekt muss den oben genannten formalen und qualitativen Anforderungen entsprechen: Der jeweilige Projektträger hat hierfür Sorge zu Tragen. Das Projekt muss prüffähig sein: Abgrenzbar und umfassend beschrieben, nachvollziehbar, bei investiven Maßnahmen ist eine genehmigungsfähige Planung vorzulegen, ggf. ist eine Machbarkeitsstudie zum Nachweis der Nachhaltigkeit vorzulegen.
- Das Projekt ist keine Unterhaltungsmaßnahme.
- Das Projekt muss in der AktivRegion Schlei-Ostsee durchgeführt werden und dort Nutzen entfalten.
- Das Projekt muss zu einem Handlungsfeld zuzuordnen sein und mindestens einem Entwicklungsziel entsprechen.
Auswahlkriterien Grundbudget
Positiv für die Förderung sollten sich folgende Ansätze auswirken (gilt für öffentliche und private Projektträger):
- Das Projekt leistet einen Beitrag zu möglichst vielen Entwicklungszielen
- Das Projekt bringt einen deutlichen Nutzen für die gesamte Region und stärkt die Identität
- Das Projekt entfaltet einen gemeindeübergreifende Wirkung und ist strukturwirksam
- Bei teilräumlichen Projekten: Das Projekt weist modellhafte, innovative Ansätze auf, von denen die Partner lernen können
- Das Projekt stärkt das Profil der Region
- Das Projekt stärkt die regionale Handlungskompetenz
- Das Projekt bereitet ein Leuchtturmprojekt
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien: Ökonomie, Ökologie, soziale und kulturelle Dimension, instituelle Dimension (Netzwerkbildung), positiv gewichtet werden Ansätze zur Bewältigung des Demografischen Wandels und zur Berücksichtigung des Klimaschutzes (Beitrag zur CO2 Reduzierung).
Es sind mindestens drei Ja-Nennungen erforderllich.
Zusätzliche Anforderungen für Projekte von öffentlichen Projektträgern aus dem Grundbudget:
- Förderfähige Kosten mind. 15.000,-- EUR netto
- Der EU-Zuschuss wird zunächst auf 50.000,-- EUR netto pro Projekt begrenzt (Prüfung auf Leuchtturmprojekt, begründete Ausnahmen sind möglich)
Zusätzliche Anforderungen für Projekte von privaten Projektträgern aus dem Grundbudget:
- Förderfähige Kosten mind. 10.000,-- EUR netto
- Der EU-Zuschuss wird zunächst auf 50.000,-- EUR netto pro Projekt begrenzt (Prüfung auf Leuchtturmprojekt, begründete Ausnahmen sind möglich)
- Die nationale Kofinanzierungsmittel (und damit das öffentliche Interesse) sind nachgewiesen.
Die Auswahlkriterien können im Konfliktfall weiter verfeinert werden. Dies ist möglich durch eine Gewichtung der Ziele und eine Definition der Nachhaltigkeitskriterien. Hierüber wird im Vorstand diskutiert und entschieden.
Auswahlkriterien Leuchtturmprojekte
Für die Auswahl der Leuchtturmprojekte auf regionaler Ebene gelten die gleichen Auswahlkriterien wie für die Projekte aus dem Grundbudget. Zusätzlich sind die Einordnung in die Entwicklungsstrategie und der Bezug zu den Entwicklungszielen inhaltlich darzulegen. Es sind mindestens fünf Ja-Nennungen erforderlich.
Für die Leuchtturmprojeke wurden die Auswahl- und Bewertungskriterien für GAK und EU Mittel im März 2010 auf Landesebene festgelegt. Diese können Sie hier sehen.
Auswahlkriterien Health-Check-Maßnahmen
Besondere Bedingungen gelten für die zusätzlichen Mittel der EU für Maßnahmen zur Milderung der Folgen des Klimawandels und Anpassungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Treibhausemissionen zu verringern, die Wasserwirtschaft zu fördern und den Rückgang der biologischen Vielfalt zu stoppen. Auch bei diesen Projekten gelten die vorangestellten Grundanforderungen.
Die Projekte müssen zur Umsetzung der Ziele der EU bezüglich Klimawandel, erneuerbare Energien und Artenvielfalt beitragen und die benannten potenziellen Wirkungen erzielen:
- Milderung der Folgen des Klimawandels: Reduzierung der Treibhausgase (CO2): 1-3 Punkte
- Positive Auswirkung auf die Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel: 1-3 Punkte
- Förderung der Entwicklung eneuerbare Energien: Ersatz fossiler Brennstoffe: 1-3 Punkte; Reduzierung der Treibhausemission: 1-3 Punkte
- Förderung der Wasserwirtschaft: Effizientere Nutzung von Wasser: 1-3 Punkte, Verbesserung der Wasserqualität: 1-3 Punkte
- Erhalt der biologischen Vielfalt: Aufhalten des Rückgangs: 1-3 Punkte
Die Maßnahmen des Health-Check sollen darüber hinaus die Zielgruppen zu diesem Themenkomplex sensibilisieren, aufklären und die Wirksamkeit anderer Maßnahmen verstärken. Die Region Schlei-Ostsee möchte auch mit den Health-Check Maßnahmen
- Das Profil der Region stärken (1-3 Zusatzpunkte) und
- Durch die Verbreitung von Information und Wissen zu diesem Themenkomplex die regionalen Handlungskompetenzen stärken (1-3 Zusatzpunkte)
Zwei Ja-Nennungen und drei Punkte in der Anhangtabelle sind Mindestvoraussetzungen für eine Förderung.
Eine erhöhte Förderung erfahren Projekte, die durch innovative Ansätze die Entwicklung in der Region voranbringen:
- die neue Produkte und Produkteigenschaften aufweisen
- die neue Verfahren in technischer und organisatorischer Hinsicht aufweisen
- die neue Märkte erschließen
- die traditionelle Verfahren und Abläufe modernisieren
- die neue Wege gehen und
- gute Beispiele aus anderen Regionen und Bereichen übernehmen.
Auswahlkriterien Ländlicher Wegebau
Die Voraussetzungen für eine Förderung ländlicher Kernwege sind:
- Die Maßnahme liegt in der AktivRegion
- Der Wegebau ist als Ziel / Aufgabe in der Entwicklungsstrategie definiert
- Es sind Projektauswahlkriterien festgelegt (siehe unten)
- Vorliegen eines regionalen Wegekonzeptes
- Beschlüsse der Gemeindevertretungen liegen vor
- Der zu modernisierende Weg ist Bestandteil des Kernwegenetzes
Die Projektauswahlkriterien sind:
- Der Antrag basiert auf einem akzeptieren Wegekonzept mit Datenblatt, Wegenutzung, Wegezustand, künftige Nutzungen, Kosten- Finanz- und Zeitplan
- Es handelt sich um einen ländlichen Kernweg (Definition von Kernwegen: diejenigen Strecken in einer Gemeinde, die zukünftig stärker als andere landwirtschaftliche und außerlandwirtschaftlichen Schwerlastverkehr aufnehmen und eine Mehrfachnutzung aufweisen. )
- Es hat eine interkommunale Abstimmung stattgefunden
- Der Weg ist in eine Prioritätenliste aufgenommen.
Die LAG entscheidet anhand der Projektauswahlkriterien über die Förderwürdigkeit der Projekte der Grundbudgets und der Leuchtturmprojekte. Sie übernimmt damit die politsche Entscheidung über den Einsatz der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Bei allen Projekten nimmt das LLUR die fachliche Vorprüfung vor und entscheidet über die Förderungsfähigkeit der Projekte.
Auswahlkritieren Fischwirtschaftsgebiete (EFF)
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Fischwirtschaftsgebiete durch Verbesserung fischwirtschaftlicher und touristischer Infrastrukturen
- Erhalt oder Steigerung der Attraktivität der Gemeinden in den Fischwirtschaftsgebieten
- Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen mit Berücksichtigung des Nachhaltigkeitskonzeptes
- Verminderung der Umweltbelastung oder Verbesserung der Umweltauswirkungen
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Verbesserung der Ökonomie der Fischerei- oder Aquakulturbetriebe
- Synergieeffekte zwischen Fischerei und Tourismus
Die Projektauswahlkriterien als Checkliste der AktivRegion Schlei-Ostsee können Sie hier downloaden!
|